Der Arbeitskampf ist ein grundgesetzlich geschütztes Recht zur Durchsetzung unserer Forderungen. Das ergibt sich aus Artikel 9, Absatz 3, des Grundgesetzes.
Die Arbeitgeber verweigern sich. Gerade so, also ob sie einen Warnstreik provozieren wollten.
Die Tarifrunde 2023 hat gerade erst begonnen und schon steht die Frage nach einem möglichen Arbeitskampf im Raum.