Die Arbeitgeber verweigern sich. Gerade so, also ob sie einen Warnstreik provozieren wollten. Entweder werden zum Verhandlungsauftakt keine Angebote vorgelegt, teilweise werden unakzeptable Gegenforderungen aufgemacht oder das, was sie „Angebot“ nennen, ist so schlecht und meilenweit von den Forderungen der EVG entfernt, dass die Verhandlungen nicht aufgenommen werden können.
Das müssen wir uns nicht gefallen lassen. Ein Warnstreik ist eine legitime – und grundgesetzlich geschützte Möglichkeit – um den Arbeitgebern deutlich zu machen, dass es so nicht weitergeht.
Was dabei zu beachten ist, welche Rechte oder Pflichten Du hast, haben wir in einer kleinen Video-Serie zusammengefasst. EVG-Vorstand Frank Hauenstein, der unter anderem für die Mitgliederorganisation zuständig ist, steht fachkundig Rede und Antwort.
Alle Videos können heruntergeladen und beispielsweise in den Sozialen Medien verbreitet werden.