Kaum hatten die beiden Schlichtenden, Prof. Dr. Heide Pfarr und Dr. Thomas de Meziè, ihre Empfehlung ausgesprochen, wurde diese bereits im Internet und den Sozialen Medien kontrovers diskutiert. Auch wenn ein möglicher Abschluss der höchste wäre, den die EVG jemals erzielt hätte, war häufig Unzufriedenheit zu verspüren.
Wir wollen an vier Beispielen deutlich machen, was das Ergebnis der Schlichtung für eine Facharbeiterin (Funktionsgruppe 1), einen Fahrdienstleiter (Funktionsgruppe 3), einen Zugbegleiter (Funktionsgruppe 5) sowie eine Bordgastronomin (Funktionsgruppe 5, ZusatzTV) in der jeweiligen Entgeltgruppe bedeuten würde – und lassen die Zahlen einfach mal für sich sprechen.
Beispiel Funktionsgruppe 1
Beispiel Funktionsgruppe 3
Beispiel Funktionsgruppe 5
Beispiel Funktionsgruppe 5 – ZusatzTV
In den genannten Funktionsgruppen konnte die EVG zum Ende der Laufzeit eine Strukturanpassung vereinbaren. Auf dem dann erreichten Entgeltniveau setzen dann die nächsten Tarifverhandlungen auf.
Die in der Schlichtungsempfehlung vorgesehene Anpassung in den Funktionsgruppen 1, 3 und 5 würde im März 2025, also am Ende der Laufzeit erfolgen. Die Funktionsgruppen 2 und 6 sollen unmittelbar danach, zum April 2025, ebenfalls angehoben und alle Funktionsgruppen gemeinsam weiterentwickelt werden. Es wird also niemand ausgeschlossen, es gäbe lediglich einen kurzen zeitlichen Versatz.
Um deutlich zu machen, dass hieran kein Weg vorbei führt, hat der Bundesvorstand der EVG diese Vorgehensweise am 28.7.2023 einstimmig beschlossen und damit bekräftigt, dass es innerhalb der EVG weiterhin keine Spaltung geben wird.