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Gemeinsam bleibt gemeinsam

EVG-Bundesvorstand empfiehlt Annahme der Schlichtungsschlussempfehlung

By 28. Juli 2023Juli 30th, 2023DB AG, Tarifverhandlungen

Der Bundesvorstand der EVG hat nach einer mehrstündigen außerordentlichen Sitzung , am Freitag, den 28.7.2023, mehrheitlich die Annahme der vorliegenden Schlichtungsschlussempfehlung im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn empfohlen.

Die Diskussion, die innerhalb des Bundesvorstandes geführt wurde, war sehr intensiv, teilweise kontrovers, aber immer geprägt von dem Ziel, die „richtige“ Entscheidung zu treffen. Allen Beteiligten war klar: Die Schlichtungsschlussempfehlung hat Licht und Schatten, deshalb muss verantwortungsbewusst entschieden werden. Am Ende gab es ein klares Votum für die Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission.

Die Einigungsempfehlung bedeutet für einen Großteil der Belegschaft deutliche Verbesserungen und erfordert andererseits große Solidarität. Gleich zu Beginn war deutlich gemacht worden, dass es bei den Funktionsgruppen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben wird. Die in der Schlichtungsempfehlung vorgesehene Anpassung in den Funktionsgruppen 1, 3 und 5 würde im März 2025, also am Ende der Laufzeit erfolge. Die Funktionsgruppen 2 und 6 sollen unmittelbar danach, zum April 2025, ebenfalls angehoben und alle Funktionsgruppen gemeinsam weiterentwickelt werden. Es wird also niemand ausgeschlossen, es gäbe lediglich einen kurzen zeitlichen Versatz.

Um deutlich zu machen, dass hieran kein Weg vorbei führt, hat der Bundesvorstand der EVG diese Vorgehensweise am 28.7.2023 einstimmig beschlossen und damit bekräftigt, dass es innerhalb der EVG weiterhin keine Spaltung geben wird.

Die 110.000 EVG-Mitglieder in der DB AG gehen nun mit der Empfehlung des Bundesvorstandes in die Urabstimmung. Zuvor hatte sich auch der geschäftsführende Vorstand der EVG und die Schlichtungskommission für eine Annahme ausgesprochen.