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Gemeinsam bleibt gemeinsam

Zukunftswerkstatt Tarifpolitik:
Mitgliederbefragung kann starten

Jetzt sind unsere Mitglieder gefragt. Noch bis zum 15. Januar 2023 läuft die aktuelle Mitgliederbefragung zur bevorstehenden Tarifrunde. Über die drei Fragen, die diesmal gestellt werden sollen, wurde in der jüngsten Zukunftswerkstatt ausgiebig diskutiert.

Ziel der nächsten Tarifrunde soll es sein, für möglichst hohe Lohnzuwächse zu sorgen. Insbesondere für die unteren Lohngruppen muss etwas getan werden, darin waren sich die Mitglieder der unterschiedlichsten Tarifkommissionen von Anfang an einig. Denn diese sind von den augenblicklichen enormen Preissteigerungen ganz besonders betroffen.

Vor diesem Hintergrund wurden drei mögliche Forderungsvarianten noch einmal ausgiebig erörtert. Zum einen die rein prozentuale Lohnforderung, die in der Zukunftswerkstatt aber auf wenig Gegenliebe stieß. Die passt nicht in die heutige Zeit, hieß es übereinstimmend.

Favorisiert wurde hingegen eine prozentuale Erhöhung mit Mindestbetrag oder – als dritte Variante – ein reiner Festbetrag; das würde ein Novum in unserer Tarifpolitik darstellen.

Video: Zukunftswerkstatt Tarifpolitik November 2022

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Mit welcher dieser drei Forderungen wir in die „Tarifrunde 2023“ gehen, darüber entscheiden nun die Mitglieder der EVG. Um zu erläutern, was sich hinter jeder Forderung verbirgt, wurden auf der Zukunftswerkstatt die folgenden Erläuterungen beschlossen:

Prozentuale Erhöhung*

Setzen wir beispielsweise eine Lohnerhöhung von 10 Prozent durch – das wäre schon deutlich mehr als in zurückliegenden Tarifverhandlungen – bekämen alle, die 2.000 Euro verdienen, 200 Euro im Monat mehr, diejenigen, die 6.000 Euro verdienen, bekämen 600 Euro im Monat mehr.

Festbetrag*

Für viele wird die prozentuale Erhöhung nicht ausreichen, um einen Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu erzielen. In der Zukunftswerkstatt wurde deshalb über einen Festbetrag diskutiert. Da für alle das Brot gleich teurer wird, sollen alle den gleichen festen Betrag als Lohnerhöhung bekommen. Es gibt keine prozentuale Erhöhung, sondern für alle beispielsweise 500 Euro im Monat mehr.

Prozentuale Erhöhung mit Mindestbetrag*

Bleibt noch die Variante einer prozentualen Erhöhung mit Mindestbetrag. In unserem Beispiel würden die Löhne immer noch um mindestens 10 Prozent steigen, alle hätten aber mindestens 500 Euro im Monat mehr im Geldbeutel.

*Wichtig: Alle genannten Zahlen stellen nicht unsere Forderungen in der Tarifrunde 2023 dar. Sie sind nur fiktive Beispiele, die wir zur Erläuterung gewählt haben. Unsere Forderungen beschließen unsere Tarifkommissionen Anfang Februar 2023. Das ist ihre ureigenste Aufgabe.

Offiziell wird die Mitgliederbefragung am Montag, den 5. Dezember 2022 beginnen und bis zum 15. Januar 2023 laufen. Teilnehmen können alle EVG-Mitglieder – am einfachsten online – indem sie auf diesen Link klicken:

https://evg-mitgliederbefragung.questionpro.eu/2022

In der aktuellen Ausgabe der Imtakt wird zudem eine Postkarte beigeklebt sein; die Postkarte liegt unter anderem auch den EVG-Geschäftsstellen vor, die sie für betriebliche Aktionen nutzen wollen.

In den nächsten Tagen erscheint noch ein kleiner Erklärfilm, der unter anderem im download-Bereich des EVG-Express zur Verfügung gestellt wird. Und es wird weiteres Info-Material geben. Die Mitgliederbefragung kann also intensiv beworben werden; insbesondere auch den jetzt anstehenden Weihnachtsfeiern. Macht bitte ausgiebig Gebrauch davon. Da wir unsere Forderung diesmal gleichzeitig für rund 50 Unternehmen in unserer Branche stellen, wünschen wir uns eine hohe Beteiligung – insbesondere im NE-Bereich.

Falls Euch die Postkarten noch nicht vorliegen sollten, findet Ihr im download-Bereich des EVG-Express einen Aushang und eine Info-Karte, jeweils mit QR-Code zur online-Teilnahme. Beide lassen sich ausdrucken und ebenfalls verteilen.

Unsere Mitglieder entscheiden aber auch, ob es in der „Tarifrunde 2023“ ausschließlich um mehr Geld gehen soll oder ob wir weitere Zentrale Forderungen erheben, die wir in allen Unternehmen, in denen wir verhandeln, durchsetzen wollen. Das sind  Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Bereich des Schienenpersonennahverkehrs, des Güterverkehrs, zudem Werke,  Busbetriebe und zahlreiche weitere Unternehmen aus verschiedenen Konzernen wie der Transdev, der DB AG und vielen anderen mehr.

Zum einen wird es eine Frage zur betrieblichen Altersversorgung geben. Wir wollen wissen, ob wir von unseren Mitgliedern den Auftrag bekommen, einen Teil des Volumens, das wir verhandeln, beispielsweise für die Verbesserungen der betrieblichen Altersversorgung verwenden soll? Oder ob in der vor uns liegenden Tarifrunde vornehmlich über mehr Geld verhandelt wird?

Gleiches gilt für den „Fonds soziale Sicherung“ und den „Fonds Wohnen und Mobilität“. Deren Leistungen werden ausschließlich an Mitglieder der EVG ausgeschüttet. Auch hier stellt sich die Frage, ob ein Teil des zu verhandelnden Volumens verwendet werden soll, um diese Leistungen auszuweiten oder ob in erster Linie eine deutliche Lohnerhöhung verhandelt wird?

Alle abgegebenen Stimmen werden bis Ende Januar sorgfältig ausgewertet, das Ergebnis den Tarifkommissionen in der nächsten Zukunftswerkstatt präsentiert. Diese findet am 7. Februar 2023 in Fulda statt.

Die Forderungsvariante, die die meisten Stimmen bekommen hat (prozentuale Erhöhung, Festbetrag, prozentuale Erhöhung mit Mindestbetrag) wird dann von den Tarifkommissionen als Zentrale Forderung für alle Unternehmen beschlossen, in denen wir ab Februar 2023 verhandeln. Gleiches gilt, je nach Votum der Mitglieder, für die betriebliche Altesversorgung und die Leistungen der beiden Fonds.

Gleichzeitig beschließen die Tarifkommissionen am 7. Februar 2023 auf dieser Basis die Höhe einer gemeinsamen Entgeltforderung, die in allen Unternehmen durchgesetzt werden soll, sowie die Laufzeit, die für den neuen Tarifvertrag gefordert wird. Damit stehen dann die Zentralen Forderungen fest, die unsere gemeinsame „Tarifrunde 2023“ prägen werden. Am Ende der „Tarifrunde 2023“ gilt unser Abschluss in alle Unternehmen bei Bus und Bahn, in denen die EVG Tarifverträge unterzeichnet und ist damit maßgebend für die Branche.

Durchgesetzt werden sollen aber auch die unterschiedlichen spezifischen Forderungen, die es gibt und die auf die Besonderheiten im jeweiligen Unternehmen eingehen. Diese werden von den einzelnen Tarifkommissionen in den nächsten Wochen festgelegt und dann ebenfalls am 7. Februar beschlossen.

Sind die Forderungen für die Tarifrunde 2023 dann beschlossen, gehen an alle Unternehmen entsprechende Forderungsschreiben raus; gut drei Wochen später beginnen die ersten Tarifverhandlungen. Die sollen möglichst schnell zu greifbaren Ergebnissen führen. Dabei ist klar: Die zu erzielende Lohnerhöhung soll tabellenwirksam sein. Das Mehr an Geld, das die EVG verhandelt, muss eine Lohnerhöhung sein, die monatlich mehr gezahlt wird, weil nur so ein dauerhafter Inflationsausgleich gewährleistet werden kann.

Verhandelt wird diesmal nahezu zeitgleich mit rund 50 Eisenbahnverkehrsunternehmen aus dem Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sowie des Güterverkehrs, zudem mit Werken,  Busbetrieben und zahlreiche weitere Unternehmen aus verschiedenen Konzernen wie der DB AG, der Transdev und anderen.